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Causa Mollath – Ein Zwischenstand

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Die von vielen erhoffte Klärung der Causa Mollath durch eine Wiederaufnahme des Falls wird es – zumindest vorerst – nicht geben. Das Landgericht Regensburg hat die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgewiesen. Die Wiederaufnahmeanträge wurden daraufhin untersucht, ob sie einen Wiederaufnahmegrund hergeben. Die vorgebrachten Gründe werden nacheinander ausführlichst beleuchtet und zurückgewiesen. Im Kern geht es darum, dass neue und teils abwegige Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind, eben keine neuen Tatsachen sind; und ob die neuen Tatsachen das Gericht zu einer wesentlich anderen Entscheidung gebracht hätten. Die Reaktionen reichen von „schockiert und fassungslos“ über „nichts anderes erwartet“ zu „Sophisterei und Rabulistik … völlig unverständlich“. Man habe es mit einem „Schweige-, Lügen- und Verschleierungskartell in Justiz und Politik“ zu tun, heißt es. Die Verteidigung bemüht gar Schiller:

„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muß gebären!“

Diesen Beschluss wird man aber nicht mit ein paar Floskeln darüber los, wie doch alle unter einer Decke stecken, egal mit welcher Emphase solche Floskeln ventiliert werden. So scheint es, dass sich manche ihre schöne Empörung nicht von Fakten, Begründungen und a-priori-Wahrscheinlichkeiten kaputt machen lassen möchten. Ist ja auch ein wenig mühsam, sich durch die 115 Seiten Beschluss zu quälen – offenbar auch für diejenigen, die mit der Textsammlung der Staatsanwaltschaft (152 Seiten) und der Verteidigung (Stand 30.07.13, 14:00: auf der Website von Dr. Strate nicht erreichbar) keine Schwierigkeiten hatten. „Verstehendes Lesen“ wird all denen empfohlen, deren Ansichten nicht mit denen der Verteidigung und der Freiheitskämpfer übereinstimmen; aber es ist auch den Empfehlenden selbst nahezulegen.
Je ausufernder die Proteste werden, umso unklarer wird, was die „Mollathisten“ eigentlich erreichen wollen: „Freiheit für Gustl Mollath“ – ja, aber wie eigentlich? Freilassung ohne neues Gutachten, also in Form einer Rechtsbeugung? Unterstellt, Herr M. wäre psychisch gesund: wäre es da nicht sinnvoller, er suchte den ruhigen Kontakt, ließe sich einfach begutachten, wird entlassen und kann dann als freier Mann die Wiederaufnahme seines Falls viel besser betreiben? Offenbar möchte die Verteidigung das nicht:

… zum Anderen wird Herr Mollath in seiner ablehnenden Haltung gegenüber Kontakten und Gesprächen u.a. mit dem Chefarzt und den Mitarbeitern des ärztlich-therapeutischen Dienstes auch durch seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Lorenz-Löblein bestärkt (Schreiben vom 17.01.2013).

Mit anderen Worten: man ruft nach Freiheit und arbeitet ihr entgegen. Wo ist die Logik in der Verteidigung? Je länger man darüber nachdenkt, umso unklarer wird das. Alle Psychiater voreingenommen? Oder gibt es doch Zweifel an der psychischen Gesundheit von Herrn M., und es wird befürchtet, dass ein neues Gutachten eine Gefährlichkeit feststellt?


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