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Die Metaphysik des Krebsrisikos

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Der Zuckerersatz Aspartam ist am 14. Juli 2023 von der IARC als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft worden, Klasse IIb. Diese Nachricht findet reichlich Widerhall in den Medien. Wir nehmen als Beispiel den Bayrischen Rundfunk. Dort kann man einen Podcast von knapp acht Minuten Dauer hören:

Krebsrisiko durch Aspartam?
Magazin vom 14.07.2023

br.de/radio/bayern2/sendungen/iq-wissenschaft-und-forschung/magazin

Es gebe neue Belege: in Zellkulturen konnte man mit sehr hohen Dosen Mutationen häufiger machen, und in Tierversuchen erzeugten sie Krebsvorstufen. Der von der Reporterin befragte Experte selbst weist darauf hin, dass beides nicht dasselbe ist wie Krebs. Er erläutert weiter, dass es eine Menge Grundnahrungsmittel gibt, die in der gleichen Kategorie sind, oder eher noch, ähm, gefährlicher, Klasse IIa. Zucker selber sei gesundheitsschädlicher, „am besten Wasser und vergleichbare Getränke“ trinken, meint er. (– Aber was ist denn vergleichbar mit Wasser?)

„IIb“ heißt: möglich, aber nicht wahrscheinlich, dass es krebserregend ist, sagt der Experte.

Daraus ergibt sich: es muss prinzipiell von allen nicht hinreichend untersuchten Substanzen angenommen werden, dass sie „möglicherweise krebserregend“ sind, und was könnte man je hinreichend untersucht haben. Metaphysisch gesehen handelt es sich bei der Feststellung „nicht krebserregend“ schließlich um eine negative Existenzaussage, d. h. sie ist so gut wie nie zu belegen, und für jegliche praktische Belange muss man immer eine Sicherheitsgrenze annehmen, die man al gusto setzen oder verschieben kann. Hier handelt es sich nicht um einen naturwissenschaftlichen Fakt, sondern um eine Konvention: wieviel Risiko ist die Gesellschaft bereit zu tragen? Diese Sicherheitsgrenze ist regelhaft noch einmal ein bis zwei Größenordnungen geringer als die Konzentration des untersuchten Stoffs, bei der man erste (Surrogat-)Effekte sehen konnte.

Die IARC fasst diese Überlegungen selbst in einer übersichtlichen Grafik zusammen:

IARC Monographs Hazard Level Identification

Je unschädlicher, um so unsicherer die Aussage. Eine Kategorie „ungefährlich und adäquate Evidenz dafür“ ist nicht vorgesehen und kann es bei dieser Denkweise nicht geben.

Genügt das? Der IARC vielleicht, nicht aber der Menschheit. Zu einer wirklichen Risikoeinschätzung sieht die Agentur für Krebsforschung sich nicht verpflichtet. Unter der Grafik heißt es ausdrücklich:
Der Gipfel der Brauchbarkeit wäre erreicht, wenn quantitative Angaben zum Risiko verfügbar wären. Eine Steigerung der Inzidenz einer bestimmten Krebsart von 4 auf 4,5 pro 100.000 (d. i. eine Steigerung um 12,5%) könnte auch signifikant sein. Und selbst das wäre noch nicht die ganze Wahrheit, denn zu beachten sind auch die Risiken der Nicht-Exposition. Die völlige Vermeidung des gesichert krebserregenden Sonnenlichts (höchste Gefahrenklasse III) führt zu brüchigen Knochen wegen Vitamin-D-Mangels. Wer kein Fleisch isst, hat es schwerer, seinen Bedarf an B-Vitaminen zu decken – nicht gut für die Blutbildung.

Zurück zum Aspartam. Der Experte weist darauf hin, dass der Grenzwert bei Aspartam bei 40 mg/kg*d liegt, und dass der 70 kg schwere Erwachsene täglich 21 Liter [1] aspartamgesüßte Cola trinken müsste, um ihn zu erreichen. Daran schließt sich der folgende Wortwechsel an:

[Frage]: Wobei, wenn ich einem Grundschulkind 2 Flaschen solcherart gesüßte Getränke hinstelle, dann könnte das vielleicht schon an die Grenze kommen, bezogen auf das Körpergewicht, oder?
[Antwort]: Genau. Also das mit dem 40 mg/kg Körpergewicht muss man eben ausrechnen. […]

(Meine Hervorhebung.) Na, dann rechnen wir das doch aus, das kann doch nicht so schwierig sein: Ein Kind von 7 kg Körpergewicht muss mehr als 2 Liter Cola zero am Tag (und man weiß nicht, über wieviele Jahre) trinken, um in diesen Bereich zu kommen.

Ein Kind mit 7 kg Körpergewicht ist 5 Monate alt (50er Perzentile). Und einen Erstklässler von 6 Jahren (20 kg) müsste man schon mit 6 Litern täglich abfüllen, Prosit. Wenn ein Kind so viel trinken kann, dann hat es aller Wahrscheinlichkeit nach einen juvenilen Diabetes mellitus, was eine ganz andere Bedrohung als die Krebserregung ist. Jeder Gesunde wäre in der Gefahr, bei solchen Trinkmengen eine lebensgefährliche Wasservergiftung zu erleiden – und das ganz ohne Aspartam. Aber sich das klar zu machen, hätte wahrscheinlich zu wenig Panik ergeben – eine Entwarnung kann einfach nicht gegeben werden. Aus metaphysischen Gründen.

(c) Martin Perscheid hat das noch eindrucksvoller als die IARC visualisiert:

Auf Twitter


  1. 21 Liter: Wenn man nach quantitativen Angaben sucht, stürzt man übrigens in ein dunkles Loch. Der IARC-Bericht sagt, „200-300 mg“ pro can, aber was eine can ist, weiß man nicht. Coca Cola Schweiz sagt, 130 mg/l seien (in der Schweiz) als Maximalgehalt vorgeschrieben. Aus diesem Wert errechnet sich die Angabe „21 l/d“. Coca Cola Deutschland ist stumm wie ein Fisch. Sicher handelt es sich hier um Geschäftsgeheimnisse, und die Firmen werden nichts zu den Inhaltsstoffen sagen als das, wozu gezwungen werden können.

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