Die Wartezimmer vieler Rechtsanwaltskanzleien füllen sich gerade mit verunsicherten Produzenten heilversprechender Gerätschaften und Tinkturen. Verzweifelte Schamanen und Gesundbeter fragen sich, wann die ersten Abmahnschreiben eintreffen, die ihnen bei Androhung immenser Kosten untersagen, ihre Produkte und Dienstleistungen ohne Wirkungsnachweise zu bewerben. Erste panische Reaktionen sind in einschlägigen Foren zu beobachten: „Ich habe gerade ein Schreiben von RA xyz* bekommen; muss ich die 1200 Euro wirklich zahlen – meine Reikiamulette wirken doch!“, so die Frage von Elfriede* “Andromeda” Mayer aus Strasslitz. Die Dame hat wohl noch einen der günstigeren Briefe erhalten, gerüchteweise sollen auch schon Summen bis in den sechsstelligen Bereich aufgerufen worden sein.
Was ist da passiert, dass in einer Gruppe von Menschen, deren Leben eher von Tiefenentspanntheit und Meditation geprägt schien, helle Panik ausbricht? Welche teuflischen Kräfte und geheimen Bünde wirken da zusammen, um so tiefe Verzweiflung auszulösen? Wie geriet eine Branche, die sich nur dem Seelenheil ihrer Klientel und der Befüllung des eigenen Portemonnaies verpflichtet fühlte, in die Fänge herzloser Rationalisten?
Auslöser war ein Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Aktz. 4 U 163/12) vom September letzten Jahres. Die Richter untersagten einem Hersteller von Siliconpads, irreführende Aussagen über positive Wirkungen zu machen, ohne diese wissenschaftlich belegen zu können. So darf der Anbieter zukünftig nicht mehr behaupten, der Gebrauch seines Produktes werde zu einem “Mehr an Vitalität” führen, den “ph-Wert günstig beeinflussen und die “Anzahl freier Radikale” reduzieren.
Zuvor hatte bereits das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 10.11.2011 in die gleiche Kerbe geschlagen und einem Anbieter von zweifelhaften Pilzextrakten die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen untersagt – wir hatten darüber im Februar 2012 berichtet.
Die Foren auf einschlägigen Internetseiten anonymer Internetpranger werden von besorgten Menschen daraufhin untersucht, ob der eigene Name auch schon auf den kursierenden Adresslisten skrupelloser Rechtsverdreher auftaucht.
Erste Heilsteinbrüche haben den Betrieb eingestellt bzw. arbeiten wieder für den Straßenbau, Erzengel werden nur noch auf sicheren Verbindungen gechannelt und Hundkotverdünnungen nur noch ganz leise auf die Lederpolster der Homöopathen geklopft. Ganz still ist es jetzt dort, fast so still wie es in diesem Zusammenhang um die Seiten des berüchtigten “Mietmauls” (Zitat TG-1 Transgallaxys Forum 1) Claus F.* geworden ist. Der sonst so unerschrockene Kämpfer gegen die kalte Vernunft und für den lukrativen Aberglauben hatte ja in letzter Zeit einige finanzielle Verluste wegzustecken (wir berichteten), so dass ihm für seine Kampagnen einfach die Zeit fehlt, da er mit seinem neuen Nebenjob bei der Regalauffüllung im Eso-Shop “Rykes Runkelrübe” voll ausgelastet ist – das ist aber wohl reine Propaganda der Psiram-Hetzer.
Erste Entwarnung kann gegeben werden: Es ist zwar jetzt verboten, für betrügerische Produkte mit falschen Wirkversprechen Werbung zu machen, verkaufen darf man sie allerdings immer noch, wie eine Googlesuche nach dem Begriff “Bion-pad® e-smog” ergibt. Bei Herrn Dkfm. Hanns Steiner in Mödling z.B. gibt es das Sensationsprodukt jetzt zum Schnäppchenpreis von € 89,- (vormals € 98,-). Na, wohl bekomm’s.
* Name von der Redaktion geändert bzw. abgekürzt